JNA писал(а):Spasibo . Ja uje nedely na kursax v avtoshkole , no dumay 4to teoriy ne sdam na nemeckom

На экзамене по теории кроме немецкого были английский, турецкий, словенский, сербско-хорватский.
Regelungen in Österreich
Führerscheinausbildung
Um einen Führerschein zu bekommen, muss man zuerst eine Ausbildung und danach eine Fahrprüfung absolvieren. Die Ausbildung erfolgt normalerweise in einer Fahrschule. Auch die theoretischen und praktischen Fahrprüfungen werden von dort aus organisiert und in den Fahrschulen von staatlichen Organen abgenommen.
Allerdings gibt es auch kombinierte Formen, bei denen man den theoretischen Teil und nur einen minimalen Teil der Praxisausbildung in der Fahrschule absolviert und den Großteil privat als Ausbildungsfahrt (L17-Ausbildung) oder Übungsfahrt mit privaten Fahrzeugen und einem Verwandten oder Bekannten als Begleiter durchführt, der bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllt. Die L17-Ausbildung (eigentlich: „vorgezogene Lenkberechtigung für die Klasse B“) erfreut sich einer immer größer werdenden Beliebtheit, weil dabei der Führerschein für die Klasse B bereits mit dem vollendeten 17. Lebensjahr erworben werden kann. Im Normalfall wird der Führerschein erst mit dem vollendeten 18. Lebensjahr erworben.
Theoretische Ausbildung
Grundsätzlich gilt, dass bei der ersten Fahrprüfung eine Ausbildung in der Dauer von mindestens 26 Lektionen zu 45 Minuten Theorieunterricht Basisunterricht für alle Klassen von Lenkberechtigungen nachzuweisen ist. Dazu kommt ein klassenspezifischer Teil je angestrebter Klasse, der vor dem Antritt zur jeweiligen Fahrprüfung für eine bestimmte Führerscheinklasse nachgewiesen werden muss.
Die Mindestausbildungsdauer beträgt bei:
Klasse A: 8 Lektionen
Klasse B: 6 Lektionen
Klasse B+E: 4 Lektionen
Klasse C1: 8 Lektionen
Klasse C: 10 Lektionen
Klasse C (Ausdehnung von C1): 4 Lektionen
Klasse C+E/C1+E/D+E: 6 Lektionen
Klasse D (Ausdehnung von B): 12 Lektionen
Klasse D (Ausdehnung von C): 4 Lektionen
Klasse F: 8 Lektionen
Verlage und Unternehmen haben inzwischen auf diese zunehmende Digitalisierung reagiert und bieten verschiedenste Lernmaterialien wie z.B. Handy-Apps, sogenannte Lern-CDs, 3D-Fahrschulen (PC-Visualisierung des Straßenverkehrs und verschiedener Verkehrssituationen) sowie Online-Lernangebote zur Vorbereitung auf die theoretische Führerschein-Prüfung an.
Praktische Ausbildung
Grundsätzlich gilt, dass die Ausbildung auf jeden Fall Nachtfahrten, Fahrten im Ortsgebiet bei starkem Verkehr (in städtischem Gebiet) und Fahrten im Schnellverkehr (wie Autobahnen oder Autostraßen) umfassen muss. Werden mehrere Klassen gleichzeitig ausgebildet, dann ist die Nachtfahrt nur im Rahmen der Ausbildung einer Klasse notwendig. Bei der Zusatzausbildung im Rahmen von Ausdehnungen zu vorhandenen Führerscheinklassen sind Nachtfahrten nicht erforderlich.
Die Mindestausbildungsdauer ist in Lektionen zu 45 Minuten vorgeschrieben und beträgt bei:
Klasse A: 12 Lektionen, wobei mindestens 8 Lektionen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr durchzuführen sind
Klasse B: 12 Lektionen
Ausbildung in Erster Hilfe
Zusätzlich zur Fahrausbildung ist bei der Ersterteilung einer Lenkberechtigung der Besuch eines mindestens sechsstündigen Erste Hilfelehrganges nachzuweisen. Für die Klassen C und D ist zusätzlich eine „Ausbildung in Erster Hilfe“ (ein mindestens sechzehnstündiger Erste Hilfelehrgang) notwendig.
Fahrprüfung: Theoretischer Teil
Die theoretische Prüfung wird seit dem 25. Mai 1998 nur noch am Computer durchgeführt. Diese Prüfung kann in den Sprachen
Deutsch, Englisch, Slowenisch, Serbokroatisch oder Türkisch abgelegt werden. Die dabei gestellten Fragen werden in zwei Gruppen eingeteilt: „Allgemeine Fragen“ (Verkehrszeichen, Vorrangbeispiele (in Deutschland: Vorfahrt), Verhaltensvorschriften allgemeiner Natur) und „Klassenspezifische Fragen“ für die jeweilige Führerscheinklasse. Diese Fragen haben unterschiedliche Punktewerte (zwischen 2 und 9). Für die Klasse B werden dabei von 1.488 möglichen Fragen 56 gestellt. Für ein positives Ergebnis müssen 80 % der insgesamt möglichen Punkte erreicht werden; darüber hinaus werden die „klassenspezifischen Fragen“ extra bewertet, wobei in diesem Teil bei den Klassen A und B 60 %, bei den anderen Klassen ebenfalls 80 % der Punkte erreicht werden müssen. Seit 1. April 2006 sind für Ergänzungsprüfungen für die Klassen A, B+E oder F Erleichterungen in Kraft getreten: Es müssen für diese Klassen nur noch klassenspezifische Fragen beantwortet werden. Als Mindestalter für die Absolvierung dieses Prüfungsteils gilt: ein halbes Jahr vor dem jeweiligen Mindestalter, das für die Erteilung der angestrebten Lenkberechtigung vorgeschrieben ist (Ausnahme: L17-Ausbildung und Klasse A in Verbindung damit).
Fahrprüfung: Praktischer Teil
Die praktische Fahrprüfung setzt voraus, dass die theoretische Fahrprüfung bestanden wurde. Sie beginnt im Normalfall auf einer verkehrsarmen Fläche (zum Beispiel dem Übungsplatz einer Fahrschule) mit der Überprüfung des Fahrzeuges auf verkehrs- und betriebssicheren Zustand. Dann werden standardisierte Grundfahrübungen absolviert (Fünf Übungen: Parallel Parken, Garagenparken, Wenden, Slalom, Zielbremsung), mit denen nachgewiesen wird, dass man in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu beherrschen. Daran schließt sich eine Fahrt mit dem Sachverständigen an. Als Mindestalter für die Absolvierung dieses Prüfungsteils gilt jenes Mindestalter, welches für die Erteilung der angestrebten Lenkberechtigung vorgeschrieben ist (Ausnahme: L17-Ausbildung).